Hier finden Sie einen Überblick über alle Fahrscheine im TON sowie die Preise ab 01.01.2024. Zum Vergrößern der Preise klicken Sie hier, um eine pdf zu erhalten
Die Preise für Ihre individuelle Verbindung erhalten Sie außerdem über den komfortablen Tarifrechner.
Einzelfahrscheine gelten am Lösungstag. Die Geltungsdauer endet um 3:00 Uhr des auf den Lösungstag folgenden Tages. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
An Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden Regelfahrscheine mit rund 40 % Ermäßigung ausgegeben.
An Inhaber der BahnCard 25 und 50 sowie der BahnCard Jugend werden im Rahmen ihrer Gültigkeit Regelfahrscheine mit rund 25 % Ermäßigung ausgegeben.
Die ermäßigten Regelfahrscheine aufgrund der BahnCard Jugend gelten an Schultagen erst ab 9:00 Uhr.
Mehrfahrtenkarten gelten ab dem Lösungstag sechs Monate. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
Senioren/Seniorinnen ab vollendetem 65. Lebensjahr sind zum Kauf einer Senioren-Sechserkarte berechtigt. Die Senioren-Sechserkarte ist gegenüber dem Kauf von Einzelfahrausweisen um rund 40 % ermäßigt.
Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.
Für Verbindungen, in denen sowohl eine Bus- als auch eine Schienenverbindung besteht oder für aneinander anschließende Bus- und Schienenstrecken können Zeitkarten Bus/Schiene (B/S) in besonders festgesetzten Verkehrsverbindungen ausgegeben werden.
Fahrausweise Bus/Schiene gibt es nur auf den RBO-Linien (Ostbayernbus).
Vario-Karten (7 Tage) gelten ab Ausgabetag 7 aufeinander folgende Kalendertage bis 12:00 Uhr des dem letzten Geltungstag folgenden Tages. Karten sind übertragbar. Sie können von jeweils einer Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs benutzt werden. Fahrtunterbrechung ist zugelassen.
Ausgegeben werden die Karten nur in den Fahrzeugen.
Vario-Karten (31 Tage) gelten ab Ausgabetag 31 aufeinander folgende Kalendertage bis 12:00 Uhr des dem letzten Geltungstag folgenden Tages. Karten sind übertragbar. Sie können von jeweils einer Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs benutzt werden. Fahrtunterbrechung ist zugelassen.
Ausgegeben werden die Karten nur in den Fahrzeugen.
Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr können eine Vario-31-Senioren-Karten kaufen. Sie ist gültig Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne Einschränkung. Die Vario 31-Seniorenkarte ist gegenüber der Vario 31 um ein Drittel ermäßigt und nicht übertragbar.
Das Abonnement für Vario-Monatskarten kann von jedermann in Anspruch genommen werden. Die Fahrkarten müssen bestellt werden. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden. Der Bestellschein muss bis zum 10. des Vormonats vorliegen. Das Abonnement kommt mit der Zusendung der Abo-Karte zustande.
Es werden Karten für ein Jahr ausgegeben. Karten sind übertragbar.
Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten erhalten bis zur Vollendung des
15. Lebensjahres alle Personen, nach Vollendung des 15. Lebensjahres Personen
mit besonderer Berechtigung, z.B. Schüler an weiterführenden Schulen,
Auszubildende, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr etc. Bitte
erkundigen Sie sich über die genauen Ausführungsbestimmungen.
Die Fahrkarte ist nicht übertragbar.
Die Familienkarte berechtigt ein oder zwei Erwachsene mit bis zu vier Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zu einer Hin- und Rückfahrt auf der gewählten Fahrstrecke. Die Familienkarte ist vor Antritt der ersten Fahrt mit der Unterschrift eines der erwachsenen Fahrtteilnehmer zu versehen und nicht weiter übertragbar. Sie gilt an dem Tag, an dem sie gelöst wird; am Samstag gültige Fahrausweise gelten auch am Sonntag (Rückfahrt).
In den Waben 299 Amberg, 279 Sulzbach-Rosenberg, 369 Schwandorf, 163 Weiden ist ein mehrmaliger Umstieg erlaubt.
Umweltfahrausweise werden im Landkreis Neustadt/Waldnaab und Tirschenreuth angeboten. Die genannten Landkreise und Städte beteiligen sich an den Kosten. Ebenso können Umweltfahrausweise von Arbeitgebern angeboten werden. Die Umweltfahrausweise sind vom Fahrgast für mindestens zwölf Monate mit einem besonderen Vordruck zu bestellen. Die monatlichen Kosten entsprechen in etwa dem einer Monatskarte im Abo abzüglich des von den Landkreisen, Städten bzw. Arbeitgebern übernommenen Fahrpreisanteils.
Hier können sie den Antrag für den Umweltfahrausweis downloaden:
Studenten der Ostbayerischen technischen Hochschule Amberg-Weiden erhalten auf Antrag ein Semesterticket gültig vom 15. März bis 30. Juli (Sommersemester) bzw. 1.
Oktober bis 15. Februar (Wintersemester). Dem Antrag ist eine Immatrikulationsbescheinigung und ein Passbild beizulegen.
Auf Antrag von Aufgabenträgern (Landkreis, Gemeinde, Kindergarten usw.) werden Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, wenn sie noch nicht eingeschult sind, von ihrem jeweiligen Wohnort zum Sitz eines Kindergartens befördert. Die Kosten übernimmt der Aufgabenträger.
Fahrräder werden nur auf bekannt gegebenen Linien befördert. Das Beförderungsentgeld beträgt 2,50 €.
Für ein Ferienticket gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die Schülerzeitkarten. Ferientickets sind erhältlich jeweils für die Städte Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf oder Weiden (Städteticket 16,-- EUR), außerdem gibt es ein Ferienticket, das für das gesamte TON-Gebiet gilt (Gesamtgebiet-Ticket 27,-- EUR). Das Ferienticket gilt für beliebig viele Fahrten im Monat August.